Beglaubigte Übersetzungen: Das müssen Sie wissen
Aus dem internationalen Rechtsverkehr sind beglaubigte Übersetzungen nicht wegzudenken, für Privatpersonen wie für Unternehmen. Doch die Anforderungen können sich je nach Land unterscheiden und sind manchmal nicht so einfach zu durchblicken.
Wir bearbeiten täglich beglaubigte Übersetzungen in vielen Sprachkombinationen und möchten Sie mit unserer Erfahrung dabei unterstützen, sich im Amtsdickicht zurechtzufinden. Deshalb lesen Sie hier alles, was Sie über beglaubigte Übersetzungen wissen müssen.
First things first: Was ist eine beglaubigte Ãœbersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen sind „offizielle Übersetzungen“ von amtlichen Dokumenten oder Urkunden. Sie werden auch beeidete oder gerichtlich zertifizierte Übersetzungen genannt, gemeint ist aber immer dasselbe.
Damit eine Behörde, ein Gericht oder eine andere öffentliche Einrichtung ein fremdsprachiges Dokument anerkennt, muss es meist beglaubigt in die jeweilige Amtssprache übersetzt werden. Das betrifft etwa Geburtsurkunden, Zeugnisse, Gerichtsurteile, Geschäftsberichte, Firmenbuchauszüge oder Verträge.
Nur Gerichtsdolmetscher dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen
Als Übersetzer ist man nicht automatisch befugt, beeidete Übersetzungen durchzuführen. Das dürfen ausschließlich allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzer, auch Gerichtsdolmetscher genannt. Sie verpflichten sich mit Eid, Siegel und Unterschrift, dass ihre Übersetzung mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Als Gerichtsdolmetscher braucht es einige Qualifikation. Erst nach einem abgeschlossenen Übersetzer- und Dolmetschstudium bzw. einiger einschlägiger Berufserfahrung darf ein Übersetzer die Prüfung vor der Justizverwaltung ablegen und sich so beeiden bzw. zertifizieren lassen. Mehr über diese anspruchsvolle Tätigkeit erfahren Sie im Interview mit Dr. Géza Simonfay, unserem Partner für beglaubigte Übersetzungen ins Englische, Französische und Ungarische.
Beglaubigte Übersetzungen müssen bestimmten Vorgaben entsprechen
Eine beeidete Übersetzung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das nicht einfach als Worddatei geliefert wird. In Österreich muss die Übersetzung an das Ausgangsdokument geheftet, mit einer Beglaubigungsklausel, Unterschrift und einem Siegel versehen werden. Die Beglaubigungsklausel bestätigt, dass die Übersetzung vollständig mit dem Ausgangsdokument übereinstimmt, das Amtssiegel verifiziert den Übersetzer.
Diplomatische Beglaubigung oder Apostille?
Es kann sein, dass Sie vor der beglaubigten Übersetzung die Echtheit Ihrer Urkunde behördlich bestätigen lassen müssen. Je nach Zielland, Dokumententyp und Behörde ist dazu entweder eine diplomatische Beglaubigung (Legalisation) oder eine Apostille nötig.
Für Urkunden, die in Österreich ausgestellt wurden, ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zuständig. Für Dokumente aus dem Ausland wenden Sie sich bitte an die jeweilige Landesvertretung. Auch die Behörde/Institution, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung vorlegen möchten, kann Ihnen weiterhelfen.
Weil diese Amtswege etwas Zeit in Anspruch nehmen können, erkundigen Sie sich am besten vorab, ob bzw. welche Form der Legalisation in Ihrem Fall nötig ist.
Originaldokument, Kopie oder beglaubigte Kopie?
Manchmal reicht es, die beglaubigte Übersetzung an eine einfache Kopie des Dokuments zu heften, z. B. an den Scan, den Sie uns zur Angebotslegung senden. Oft verlangen die Behörden aber, dass die Übersetzung an das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie geheftet wird. Eine beglaubigte Kopie Ihres Dokuments erhalten Sie bei einem Notar. Beglaubigt wird dabei der Inhalt des Originaldokuments.
Gut zu wissen: Um Zeit zu sparen, kann die Übersetzung meist auf Basis einer Kopie vorbereitet werden. Sobald das Original oder die beglaubigte Kopie da ist, prüft der Übersetzer, ob alles gleichgeblieben ist und beglaubigt die Übersetzung. Auch Kosten und Dauer einer beglaubigten Übersetzung können wir Ihnen ohne Originaldokument nennen. Sie senden uns einfach einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments und erhalten ein unverbindliches Angebot.
Papierausfertigung oder digitale Signatur?
Normalerweise sind beeidete Übersetzungen gedruckte Dokumente. Doch immer mehr Behörden und Übersetzer arbeiten mit digitaler Signatur bzw. Beglaubigung. Dabei erhalten Sie Ihre Übersetzung als digital signierte PDF-Datei. Das ist praktisch, wenn Sie elektronisch einreichen möchten (z. B. Gericht, Ausschreibung, Universität). Außerdem entfällt der Versandweg, was Zeit spart.
Derzeit können wir Ihnen in den Sprachen Bosnisch, Dänisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Norwegisch, Portugiesisch, Rumänisch, Serbisch, Spanisch und Ungarisch digital beglaubigte Übersetzungen anbieten.
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Sie möchten wissen, ob auch für Ihre Sprachkombination beeidete Übersetzer verfügbar sind? Sie sind unsicher, ob Ihr Dokument eine Apostille benötigt? Sie möchten sich erkundigen, wie viel die beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments kostet oder wie lange sie dauert? In unseren FAQ haben wir weitere hilfreiche Informationen zum Thema für Sie gesammelt.
Außerdem stehen wir natürlich für Ihre Fragen zur Verfügung und beraten Sie gerne. Sie erreichen uns telefonisch unter +43 (0)1 505 97 44 – 0, per E-Mail an office@interlingua.at oder über unser Kontaktformular.