Sind Ihre Geschäftsdokumente schon „Brexit-fit“?
Viele unserer international tätigen Kunden haben Ihre Übersetzungen in den letzten Monaten bei uns bereits „Brexit-fit“ gemacht. Damit auch Sie sich vorbereiten können, haben wir für Sie zusammengefasst, welche Dokumente bzw. Übersetzungen derzeit besonders gefragt sind.
Vertragsrecht & Brexit-Klauseln
Bestehende Verträge mit Geschäftspartnern im Vereinigten Königreich sind an europäisches Recht geknüpft (z.B. Gerichtsstand) oder enthalten Territorialvereinbarungen (z.B. Vertriebsrechte). Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Verträge oder juristischen Fachübersetzungen aktualisiert werden müssen. In Neuverträgen haben sich Brexit-Klauseln bewährt, die etwa vorzeitige Kündigungen oder Preisanpassungen zulassen.
Datenschutz & DSVGO
Mit einem ungeregelten Brexit gilt das Vereinigte Königreich datenschutzrechtlich als Drittland. Wenn Ihr Unternehmen personenbezogene Daten dorthin übermittelt, kann es daher nötig sein, Ihre Datenschutzinformation zu aktualisieren (z.B. durch den Abschluss von Standarddatenschutzklauseln oder Datenschutzvereinbarungen).
Produktnormen & technische Standards
Großes Thema ist die gegenseitige Anerkennung von technischen Normen und Standards. Das betrifft etwa Produktkennzeichnungen, Packungsbeilagen oder Verpackungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Produkte für den britischen Markt ordnungsgemäß zugelassen, gekennzeichnet und etikettiert sind.
Zölle & Steuern
Stellen Sie sich auf neue Zollformalitäten ein. Möglicherweise müssen Sie zusätzliche Genehmigungen oder Zertifizierungen für den Import/Export von Waren einholen. Machen Sie sich deshalb mit den entsprechenden Bestimmungen vertraut und prüfen Sie Ihre Exportdokumente. Die WKO bietet dabei eine gute Hilfestellung für Unternehmen.
Aufenthalt & Arbeitsbewilligung
Schon jetzt müssen den Behörden für Einreise & Visum verschiedene Dokumente als beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden. Das betrifft etwa Geburtsurkunden, Ausweise oder Meldezettel, aber auch Zeugnisse oder Diplome. Diese Prozesse könnten künftig mehr Vorlaufzeit benötigen (z.B. Anerkennung beruflicher Qualifikationen).
Unser Fazit
Noch ist unklar, wie es nach Ablauf der Übergangszeit am 1. Januar 2021 weitergeht: Kann man sich auf ein Abkommen mit der EU einigen oder kommt es zum ungeregelten Brexit? Deshalb erwarten wir auch für das kommende Jahr eine erhöhte Nachfrage an wirtschaftlichen, juristischen und zertifizierten Übersetzungen quer durch alle Branchen.
Gemeinsam mit unseren Gerichtsdolmetschern und Fachübersetzern verfolgen wir die Verhandlungen aufmerksam und unterstützen Sie dabei, Ihre Übersetzungen „Brexit-fit“ zu machen. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich per E-Mail oder über unser Kontaktformular.